Dienstag, 13. März 2012
Resolution zur Amtsenthebung von Obama in Vorbereitung
Gestern forderte der republikanische Abgeordnete aus North Carolina, Walter Jones mit HCR Resolution 107 das Repräsentantenhaus und den Senat dazu auf, eine Resolution für ein Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten zu verabschieden, wenn dieser gegen das alleinige Recht des Kongresses verstößt, Krieg zu erklären. Diese Initiative könnte nicht nur eine wirksame Waffe sein, um einen Krieg gegen den Iran und Syrien im Alleingang durch den Präsidenten zu blockieren – alle wichtigen Vertreter des Militärs sind gegen den Krieg. Aber defacto stellte bereits das Vorgehen des Präsidenten beim Angriff auf Libyen einen ebensolchen Verstoß dar, wie von verschiedenen Rechtsexperten immer wieder betont wird.
Lyndon LaRouche kommentierte diese Initiative eines Kongressabgeordneten, der selbst enge Verbindungen zum Militär hat, mit den Worten, sie sei in der jetzigen Lage “hochwillkommen” und könnte dazu beitragen, die USA vor der Zerstörung zu bewahren. Walter Jones ist u.a. Mitglied des Streitkräfteausschusses; sein 3.Wahlbezirk weist die höchste Militärpräsenz in North Carolina auf.
Hier die aus dem englischen übersetzte Resolution:
“House of Representatives, 7. März 2012
Concurrent Resolution:
Die Resolution gibt die Auffassung des Kongresses wieder, daß der Einsatz militärischer Gewalt durch einen Präsidenten, ohne daß es zuvor eine klare Autorisierung durch ein vom Kongreß verabschiedetes Gesetz gegeben hat, nach Art. II, Abschnitt 4 der Verfassung ein schweres Verbrechen und Vergehen darstellt, das eine Amtsenthebung verlangt.
Da der Grundpfeiler der Republik darin besteht, die ausschließliche Macht des Kongresses anzuerkennen, auf der Grundlage von Art. I, Paragraph 8, Abschnitt 11 der Verfassung Krieg zu erklären, sei es hiermit vom Repräsentantenhaus beschlossen (mit Zustimmung des Senats), daß der Kongreß der Auffassung ist: Außer als Antwort auf einen tatsächlichen oder unmittelbar drohenden Angriff auf das Territorium der Vereinigten Staaten verletzt der Einsatz offensiver militärischer Gewalt durch einen Präsidenten ohne vorherige und klare Autorisierung durch ein vom Kongreß verabschiedetes Gesetz die ausschließliche Befugnis des Kongresses, Krieg nach Art. 1, Paragraph 8, Absatz 11 der Verfassung zu erklären und stellt daher ein schweres Verbrechen und Vergehen nach Art. II, Absatz 4 der Verfassung dar, das zur Amtsenthebung führt.”
Die Resolution wurde an den Justizausschuss weitergeleitet.
Anmerkung: Bei einem Amsenthebungsverfahren des Präsidenten trifft das Repräsentantenhaus mit Mehrheit die Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens, worauf im Senat Anhörungen stattfinden.
http://bueso.de/node/5491
Hier geht es zur Quelle Politaia
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